LEISTUNGEN

Als Notar biete ich fachkompetente Beratung und Vertragsgestaltung, insbesondere in den Bereichen Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie Erb- und Familienrecht. Neben Beurkundungen von Verträgen oder anderen rechtserheblichen Erklärungen und Vorgängen bin ich als Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Erstellung von beglaubigten Abschriften zuständig.

Immobilien

Wegen der hierbei oftmals komplizierten Rechtsverhältnissen sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor.

Gesellschaftsrecht

In vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Vererben & Schenken

Im Bereich Erbrecht und der Übertragung von Vermögenswerten berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Ehe, Familie, Vorsorge

In den Bereichen Familienrecht und Vorsorge bedarf es grundsätzlich einer ausführliche notariellen Beurkundung.

Immobilien

Grundstücksgeschäften kommt in der Regel eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. Auch wegen der oftmals komplizierteren Rechtsverhältnisse sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor.

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen als kompetente und erfahrene Ansprechpartner in allen Bereichen des Grundstücksrechts gerne zur Verfügung, insbesondere bei 

  • Kauf, Verkauf und Schenkung von Hausgrundstücken, unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen 
  • Begründung von Wohnungseigentum vom 
    2-Familienhaus bis hin zu komplexen Großprojekten samt dazugehörender Bauträgerkaufverträge
  • Dinglichen Grundstücksbelastungen (z.B. Grundschulden, Nießbrauchs- oder Wohnungsrechte, Dienstbarkeiten etc.

Gesellschaftsrecht

In vielen Bereichen des Gesellschaftsrechts ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich, insbesondere bei

  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Kapitalmaßnahmen und sonstigen Änderungen von Gesellschaftsverträgen
  • Protokollierung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Anteilsveräußerungen
  • Umstrukturierungen z.B. durch Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge
  • Zustimmungsbeschlüssen zu Unternehmensverträgen

Daneben betreuen wir Sie auch bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die nicht zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen, z.B. bei Registeranmeldungen, Abfassung von Gesellschafterbeschlüssen und Fertigung von Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften.

Bei Unternehmensnachfolgen stellt das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Steuer-, Erb- und Familienrecht hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater.

Hier kommt Ihnen mein betriebswirtschaftliches Fachwissen zugute.

In allen gesellschaftsrechtlichen Belangen arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.

Vererben und Verschenken

a) Vererben

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, können Sie hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichen. Somit können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Lediglich das sogenannte Pflichtteilsrecht Ihrer nächsten Verwandten kann Ihre Testierfreiheit einschränken.
Im Bereich des Erbrechts berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Wir besprechen im Einzelnen, welche Regelungen für Ihre persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind und wie Ihre Vorstellungen optimal umgesetzt werden können.

b) Schenken

Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei der Überlassung von Grundeigentum eine erhebliche Bedeutung zu. Durch eine solche Übertragung können nicht zuletzt steuerliche Freibeträge optimal genutzt und Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.

Ehe, Familie, Vorsorge

a) Ehe und Familie

Im Familienrecht bedürfen insbesondere vorsorgende Eheverträge wegen der mitunter weitrechenden Folgen der notariellen Beurkundung. Im Vorfeld prüfe ich anhand Ihrer Vorstellungen und Ihres sog. Ehemodells, ob eine Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht.
Im Rahmen der Trennung bzw. Scheidung erleichtern sogenannte notarielle Scheidungsvereinbarungen die Vermögensauseinandersetzung und beschleunigen so das eigentliche Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Hier können neben der eigentlichen Vermögensauseinandersetzung beispielsweise auch Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zum Erbrecht getroffen werden.

b) Vorsorge

Sollten Sie z.B. infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, erhalten Sie von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, an Ihrer Stelle – ohne Einschaltung des Gerichts – zu handeln. Vollmachten sind aber auch bei tatsächlicher Verhinderung (z.B. längerer Auslandaufenthalt) sinnvoll.

Auch im Unternehmensbereich kann mit einer solchen Vollmacht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht erhalten werden.